Schonfrist bei Elster Online läuft ab – Verspätungszuschlag droht
Wer von euch seine Buchhaltung selbst erledigt und nicht in der Betreuung eines Steuerberaters ist, benötigt ab dem 01.09. diesen Jahres unbedingt das Zertifikat für das Elster Online. Eigentlich war dieses Zertifikat schon zum 01.01.2013 vorgeschrieben, jedoch hatte die Finanzverwaltung eine Übergangsregelung bis zum 31.08. diesen Jahres beschlossen. Doch was heißt das nun im Konkreten für euch?
Elster Online – Das elektronische Finanzamt
Wer sich bereits bei Elsteronline angemeldet hat und das Zertifikat bereits nutzt, der braucht nichts mehr zu tun.
Wer jedoch seine Umsatzsteuervoranmeldungen oder Lohnsteueranmeldungen bisher ohne Zertifikat getätigt hat, der sollte sich schnellst möglich bei Elster registrieren und den Freischaltcode per Post anfordern. Dies ist seit kurzem auch ohne eine Installation von Java möglich.
Was kann mir passieren, wenn ich mich nicht bei Elster Online anmelde?
Wer sich nicht für das Zertifikat registriert, kann ab dem 01.09. keine Umsatzsteuervoranmeldungen mehr abgeben. Wer sich zu spät registriert, muss damit rechnen, dass der Versand der Freischaltcodes einige Tage länger als üblich dauert. In beiden Fällen gilt jedoch, dass das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 10% auf die angemeldete Vorsteuer erheben darf. Also lieber jetzt reagieren als später draufzahlen!