Mit dem Förderprogramm „Einführung einer Wissensbilanz“ unterstützt die Sächsische Aufbaubank kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Sachsen, indem sie Zuschüsse für Beratungsleistungen und Workshops gewährt.
Inhalte der Förderung „Einführung einer Wissensbilanz“
Es werden Zuschüsse für Beratungsdienstleistungen und moderierte Workshops rund um die Thematik Wissensmanagement gewährt. Durch diese externen Beratungen und Workshops wird Ihnen als Unternehmer geholfen, Ihr intellektuelles Kapital analytisch zu erfassen und weiter zu entwickeln.
Des Weiteren ist der Erwerb von Software, die der technischen Realisierung zum Aufbau eines Wissensmanagements dienen, in der Förderung mit eingeschlossen.
Was ist überhaupt eine Wissensbilanz?
Eine Wissensbilanz ist ein strategisches Managementinstrument, welches Ihr immaterielles Vermögen im Unternehmen in strukturierter Form aufzeigt und bewertet. Zum immateriellen Vermögen gehören das Wissen und die Erfahrung Ihrer Mitarbeiter, Kunden- und Geschäftsbeziehungen oder auch vorhandene Organisations- und Kommunikationsstrukturen.
Warum brauchen Sie als Unternehmer eine Wissensbilanz?
Mit Hilfe einer Wissensbilanz können Sie als Unternehmer einerseits Ihr Unternehmen besser steuern, anderseits wird Ihnen ermöglicht, immaterielle Werte, die nicht in üblichen Bilanzen vorhanden sind, ausführlich darzustellen.
Das heißt, sie sorgt dafür, dass selbst beim Ausscheiden von Mitarbeitern, beispielsweise wenn diese in Rente gehen, ihr Wissen oder auch ihre persönlichen Kundenbeziehungen langfristig im Unternehmen bleiben und nicht mit dem Mitarbeiter das Unternehmen verlassen.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen aus Sachsen aus dem verarbeitenden Gewerbe, Handelsgewerbe, Handwerksgewerbe, Beherbergungsgewerbe sowie dem Dienstleistungsgewerbe mit Ausnahme von Finanz-, Vermittlungs-, und Beratungsdienstleistungen können die Förderung der Sächsischen Aufbaubank in Anspruch nehmen.
Wie viel wird gefördert?
Die Sächsische Aufbaubank unterstützt Sie als Unternehmer mit einem Förderzuschuss bis zu 3.000 Euro, welcher nicht zurückzuzahlen ist. Die beanspruchte Beratungsleistung darf nur bis zu 3 Tagewerke betragen und kann nur bis maximal 900 Euro pro Tagewerk berücksichtigt werden. Ein Tagewerk beträgt hierbei 8 Stunden.
Außerdem kann eine Förderung innerhalb von 3 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.
Ihr Beratungspartner avalia
Für weiterführende Fragen zu Verfahrensabläufen, Fristen und Rechtsgrundlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, zum Beispiel über unseren Fördermittelcheck.