5 Tipps gegen Forderungsausfall
Die Zahlungsmoral deutscher Unternehmen sinkt. Knapp 25% aller befragten Unternehmen klagen bereits über Forderungsausfälle (Bundesverband Factoring für den Mittelstand, 2015). Das hat gravierende Folgen für klein- und mittelständische Unternehmen. Oft gehen diese in Vorleistung, zahlen Personalkosten und Sozialabgaben. Permanenter Zahlungsverzug oder gar Forderungsausfall können im schlimmsten Fall die Existenz bedrohen.
Mit unseren fünf praktischen Tipps lassen sich die Risiken für Forderungsausfall deutlich reduzieren. Diese helfen potenziellen Kunden schon vor Abschluss des Vertrags mit den passenden Hilfsmitteln auf den Zahn zu fühlen und so langfristig der Gefahr der Insolvenz vorzubeugen.

1. Prüfung der Bonität und Unternehmensdaten

Zuverlässige Informationen sind wichtiger als persönliche Eindrücke Ihrer Kunden. Vor jedem Vertragsabschluss sollten Sie deshalb die Bonität Ihrer Kunden prüfen. Holen Sie sich Auskünfte im Online Bundesanzeiger, der zuständigen IHK, im Handelsregister oder der SCHUFA. Diese Angaben sind teilweise kostenlos oder gegen eine verhältnismäßig geringe Gebühr erhältlich.
Über den Bundesanzeiger können Sie bspw. völlig kostenfrei die Bilanzen Ihrer Kunden einsehen, vorausgesetzt Ihr Kunde ist publizitätspflichtig. Achten Sie dabei auf wichtige Kennzahlen, wie Eigen- und Fremdkapitalquote oder Anlagen- und Umlaufintensität. So bekommen Sie einen ersten Einblick über die finanzielle Gesundheit Ihres Kunden.
Zur Überprüfung von Daten über ein Unternehmen lohnt sich weiterhin ein kostenloser Blick ins Handelsregister. Dort ist zum Beispiel die Eröffnung eines möglichen Insolvenzverfahrens vermerkt, aber auch Informationen, wer das Unternehmen bei Geschäften rechtswirksam vertreten darf. Angaben zur Geschäftsführung finden sich zudem auf der Internetseite eines Unternehmens.

2. Schnelle Rechnungsstellung und Kontrolle der Zahlungseingänge

Sie haben Ihre vereinbarte Leistung erbracht und die Abnahme ist erfolgt? Dann sollten Sie zeitnah Ihre Rechnung stellen. Achten Sie unbedingt auf eine genaue und vollständige Aufzählung der erbrachten Leistungen und berechnen Sie die vereinbarten Preise. Werfen Sie auch ein Auge auf eine korrekte Angabe der Zahlungsziele. Die Forderung muss prüffähig sein, denn jeder Fehler kann dazu genutzt werden, die Zahlung aufzuschieben.
Nach der Rechnungsstellung sollten Sie unbedingt die Zahlungseingänge zu den entsprechenden Zahlungszielen prüfen lassen. So stellen Sie zeitnah einen möglichen Zahlungsverzug fest und können entsprechend reagieren.

3. Durchführung eines konsequenten Mahnwesens

Nach der Kontrolle der Zahlungsstelle merken Sie, dass Ihr Kunde im Verzug ist, obwohl Sie ein klares Zahlungsziel vereinbart haben? In dieser Situation sollten Sie konsequent mahnen. Achten Sie dabei unbedingt darauf sachlich zu formulieren.
Seit dem 29.07.2014 ist ein verschärftes Gesetz zur Verbesserung des Gläubigerschutzes in Kraft getreten (§ 271a BGB). So können Sie bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 9% sowie Pauschale von 40€ veranschlagen.
Nutzen Sie diese Werkzeuge zur Bekämpfung von Zahlungsverzug jedoch weise, denn der Kunde ist immer noch König. Ein freundlicher Zahlungshinweis in der ersten Mahnung, ohne monetäre Folgen (Verzugszinsen, Mahnpauschale), bewirkt oft Wunder.

4. Ausfallschutz durch Warenkreditversicherung (WKV)

Der sicherste Weg bei Forderungsausfall ist der vorherige Abschluss einer Warenkreditversicherung (Delkredere-Versicherung oder auch Forderungsausfallversicherung). Wie der Name schon vermuten lässt, ist der Ausfall von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Gegenstand des Versicherungsschutzes. So können Sie mögliche Zahlungsausfälle dank WKV versichern und die Gefahr einer Existenzgefährdung mindern.

5. Full Service Factoring als Allzweckwaffe gegen Forderungsausfall

Finanzierung Ihrer offenen Forderungen, Ausfallschutz und das komplette Debitorenmanagement – Factoring ist das Wundermittel gegen Forderungsausfall.
Das Rundum-sorglos-Paket ermöglicht klein- und mittelständischen  Unternehmen, sich voll und ganz auf die Kernkompetenzen zu konzentrieren. Das Factoring Unternehmen zahlt Ihre offenen Forderungen binnen 48 Stunden und sichert Ihre Rechnungen gegen möglichen Ausfall. Wird Ihr Schuldner (Debitor) zahlungsunfähig, müssen Sie das bereits erhaltene Geld durch das Factoring Unternehmen nicht wieder zurückzahlen.
Bei einer einzelnen WKV erfolgt die Regulierung nach festgelegten Fristen und Mahnstufen, was mehrere Monate dauern kann. Im Schadensfall hat der Unternehmer der Versicherung das fristgerechte Mahnwesen und die Einhaltung der Melde- und Obliegenheitspflichten nachzuweisen.
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