Hochwasserhilfe für Unternehmen in Sachsen
Hochwasserhilfe für Unternehmen in Sachsen; Das Foto entstand am 3. Juni zu Beginn des Hochwassers in Dresden

Am 6. Juni hat der Freistaat Sachsen mehrere Programme zur Hochwasserhilfe für vom Hochwasser geschädigte Unternehmen herausgegeben. Unterstützung und Informationen können betroffene Unternehmen beim Wirtschaftsservice der jeweiligen Region erhalten. In Dresden ist dies der Wirtschaftsservice: Hotline 03514888787 oder per E-Mail unter wirtschaftsservice@dresden.de (Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Freitag 9 bis 16 Uhr, Sonnabend nach Vereinbarung).
Welche Arten von Hochwasserhilfe es gibt, erfahrt ihr im folgenden Blogbeitrag.

Übersicht zu den gegenwärtigen Erleichterungen für Unternehmen Sachsens

Einen aktuellen Stand vom 05.08.2013 könnt ihr in unserem neuesten Beitrag hier finden: Bis zu 80 % Zuschuss für Hochwasserschäden 2013.

Der folgende Inhalt ist vom Stand 08.07.2013. Vor jeder Überschrift steht, ob der Inhalt noch aktuell ist oder nicht. Zum aktuellsten Beitrag geht es hier lang: 80% Zuschuss für Hochwasseropfer.

abgeändert 50% Fluthilfezuschuss für KMU

–> Hier geht es zur neuesten Regelung

Fluthilfe Zuschuss 2013 für Unternehmen
KMU erhalten in Sachsen Fluthilfe in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen – auch rückwirkend!

Bundeswirtschaftsministerium und SMWA (Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr) vereinbarten am 3.7.2013 einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Kleine- und Mittelständische Unternehmen i.H.v. 50%. Zuwendungsberechtigt sind

  • Gewerbeunternehmen und Angehörige der freien Berufe mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
  • Betriebsgröße bis zu 500 Arbeitnehmern
  • Gefördert werden Ausgaben zur Beseitigung von unmittelbaren, nicht versicherten Schäden am Anlage- und Umlaufvermögen und an überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden bzw. Grundstücken.
  • Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des entstandenen Schadens bis zu einer maximalen Höhe von 100.000 Euro, in Härtefällen bis 200.000 Euro.
  • Der Schadensnachweis erfolgt auf Basis von Gutachten und Bestätigung durch die entsprechende Gemeinde bzw. Stadt.
  • Versicherungsleistungen werden als Eigenmittel des Zuwendungsempfängers anerkannt.

Das Besondere: Auch bereits finanzierte Schäden können in die Berechnung einbezogen werden. Dies ist bei Fördeurngen meistens nicht möglich, doch dieses mal gibt es eine Ausnahme.
Die zuständige Stelle, über die ihr die Förderung beantragen könnt, ist die Sächsische Aufbaubank SAB.

abgelaufen Hochwasserhilfe des Freistaat Sachsen: 1500 Euro bis 25.06.13 beantragen

Der Freistaat Sachsen hat ein Soforthilfe-Programm auf den Weg gebracht. Jedes betroffene Unternehmen erhält einmalig 1500 Euro. Dieser Betrag ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe für die unmittelbare Schadensbeseitigung. Empfänger sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in einer vom Juni-Hochwasser 2013 betroffenen Gemeinde haben und deren Sitz oder Betriebsstätte geschädigt ist.
Den Weg zur schnellen Soforthilfe haben wir euch in Sofortige Fluthilfe für hochwassergeschädigte Unternehmen Sachsens bzw. Dresdens aufbereitet.

abgelaufen Soforthilfen für Hauseigentümer und Sportvereine Sachsens

Hauseigentürmer können ebenfalls von den 1500 Euro Soforthilfe profitieren, wenn sie die Vermietung ihres Eigentums hauptberuflich betreiben. Dann ist der Antragsweg wie unter Sofortige Fluthilfe für hochwassergeschädigte Unternehmen Sachsens bzw. Dresdens beschrieben zu gehen.
Update 14.06.13: Weiterhin können Wohnhauseigentümer pro beschädigtem Gebäude 1000 Euro Soforthilfe erhalten. Hier muss der sehr einfache Antrag über die Sächsische Aufbaubank (SAB) erfolgen. Nicht inbegriffen sind Schäden durch Grundwasser. Bei Eigentümergemeinschaften müssen alle Eigentümer den Antrag unterschreiben bzw. einem Eigentümer eine schriftliche Vollmacht aussprechen.
Letztlich unterstützt die IHK ihre Mitglieder mit einem Sonderfonds und einem Zuschuss von bis zu 600 Euro die Begutachtung des Hochwasserschadens. Weitere Informationen bei der IHK.
Sportvereine können sich wegen Unterstützung an den EIgenbetrieb Sportstätten der Stadt Dresden wenden. Hierfür stehen diese unter 03514881600 beratend zur Verfügung.

abgelaufen Fluthilfe für Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe in Sachsen

Zum einem werden Maßnahmen bei geförderten oder beantragten Flächenmaßnahmen und zum anderen bei geförderten/beantragten Investitionsmaßnahmen unterstützt. Aber Achtung: Die Anzeige der benötigten Unterstützung muss binnen 10 Arbeitstagen nach dem Schadensereignis erfolgen! Weitere Informationen beim Sächsischen Staatsminsiterium für Umwelt und Landwirtschaft.

abgelaufen Zinsgünstige KfW-Darlehen bis 30.06.2013

Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gilt als Anlaufstelle. Hier kann man unter bestimmten Voraussetzungen zinsgünstige Darlehen ab 1% Zins erhalten. Mehr dazu bei der KfW.
 

aktuell Stundung von Steuern bis 30.09.13

Bis 30. September 2013 können vom Hochwasser betroffene Unternehmen und Privatpersonen eine Stundung der Steuern des Bundes und des Landes und die Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer unter Darlegung der Verhältnisse ohne größere Nachweise beantragen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. Anträge auf Stundung der nach dem 30. September 2013 fälligen Steuern und Anträge auf Anpassung der Vorauszahlung nach diesem Zeitpunkt sind besonders zu begründen. Die Stundung von Lohnsteuern und sonstigen Abzugssteuern kann in der Regel allerdings nicht gewährt werden.

aktuell Vollstreckungsaufschub bis 30.09.13 möglich

Von Vollstreckungsmaßnahmen wird gegenwärtig bei dem betroffenen Unternehmerkreis bis 30. September 2013 bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fälligen oder fällig werdenden Steuern abgesehen.

aktuell Steuererleichterung durch zusätzliche Abschreibungen

Bei Wiederaufbau ganz oder teilweise vom Hochwasser zerstörter Gebäude können auf Antrag im Wirtschaftsjahr der Fertigstellung und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren zusätzlich zur monatlichen Abschreibung insgesamt bis zu 30 Prozent der Herstellungs- oder Wiederherstellungskosten abgeschrieben werden.
Bei beweglichen Anlagegütern, die als Ersatz für vernichtete oder verlorene bewegliche Anlagegüter angeschafft werden oder hergestellt worden sind, können auf Antrag im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren neben der normalen Abschreibung bis zu insgesamt 50 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgeschrieben werden.
Die Sonderabschreibung kann nur für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 2017 angeschafft oder hergestellt worden.

aktuell Weitere Möglichkeiten für Unternehmen: Spenden & Sonderabschreibungen

Zu den oben genannten Hochwasserhilfen für Unternehmen hat der Freistaat zudem erlassen, dass Landwirten die Einkommenssteuer erlassen werden kann und bei allen Betriebsstätteneigentümern 45.000 Euro als sofortiger Erhaltungsaufwand an Gebäuden als gesonderter Steuernachlass anerkannt werden kann.
Zudem reichen Bareinzahlungsbelege oder die Buchungsbestätigungen (z. B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg) aus, um Spenden, die bis zum 30.09.13 eingegangen sind, steuerlich geltent machen zu können. Letztlich sind zinsgünstige Sonderdarlehen und Hilfen durch die Kammern (IHK, HWK) möglich.

Antragstellung und Service für Rückfragen

Noch detailiertere Informationen können im Beitrag „Steuererleichterungen für Unternehmen und Privatpersonen“ des Staatsministeriums für Finanzen nachgelesen werden.
Die Stadt Dresden hat es auf ihrer Seite auf den Punkt gebracht. Hier findet ihr alles Wichtige auf einen Blick: Fluthilfen für Unternehmen.
Quelle einiger Maßnahmen: Erlass des Sächsischen Ministeriums für Finanzen vom 4. Juni 2013: „Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch Hochwasser Anfang Juni 2013 entstandenen Schäden“
Bei der Antragstellung und für weitere Informationen zur Hochwasserhilfe stehen euch die zuständigen Wirtschaftsservice der Gemeinden und Städte zur Verfügung. Hier erhaltet ihr die Anträge für die Soforthilfe und selbige prüfen auch die Notwendigkeit der Hilfe. Wie immer gilt: Probieren kostet nichts, denn genau für solche Notfälle werden Fördermittel gebraucht und herausgegeben.
Gerne könnt ihr auch uns kontaktieren. Wir helfen euch per Mail info@avalia.de und via Telefon 0351 – 65 69 40 21 gerne weiter.