Das Programm zur Förderung von Existenzgründungen dient Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit durch Existenzgründung aufbauen wollen und dabei ihren Wohnsitz im ländlichen Raum (Gemeinde bis zu 10.000 Einwohner) in Sachsen haben. Ziel ist es, die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau zu fördern und die Lebens- und Erwerbssituation der Gründerinnen zu unterstützen.
Die neue Richtlinie bietet eine Förderung von 8000€ in Form einer Festbetragsfinanzierung, wohingegen vorher eine Anteilsfinanzierung bestand. Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Abgabefrist des Antrags auf Gewährung einer Zuwendung bei der Landesdirektion Sachsen. Statt einer Frist von mindestens zwei Monaten vor Gründung, ist diese nun bis zu einem Tag vor dem Vorhaben verkürzt.
Hier gehts zum Antrag auf Gewährung der Zuwendung.
Quelle: Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit | REVOSax Landesrecht Sachsen