Der Arbeitsalltag für die meisten Menschen hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert. Viele Tätigkeiten sind auf stundenlanges Sitzen in einem Büro ausgerichtet. Unbequeme Bürostühle und Dauerstress können negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben, wie z. B. Haltungsschäden und gesundheitliche Folgen für die Augen, Handgelenke und den Rücken. Zudem ist die psychische Belastung deutlich angestiegen, sodass es im Jahr 2010 rund 53 Millionen Fehltage aufgrund psychischer Störungen gekommen ist.
Wie der Arbeitsplatz gesund gestaltet werden kann, welche Maßnahmen die Arbeitgeber ergreifen können und wie die Rechtslage in Deutschland aussieht, folgt hier in einem kurzen Überblick.
Gesundheitsschutz durch den Arbeitgeber und die Rechtslage zu Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Die Arbeitgeber sind laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzen dazu verpflichtet, einen Arbeitsplatz bereitzustellen, der die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet. Dazu kann der Arbeitgeber verschiedene Maßnahmen ergreifen, wie z. B. die gesunde Gestaltung eines Büroraumes oder psychologische Trainingsmaßnahmen aus dem Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement. Dazu gehören ebenfalls Stress-Trainings, Kommunikationstrainings unter den Mitarbeitern sowie Maßnahmen zur Entspannung und zur Förderung der Gesundheit, wie bspw. Rückenschulen oder Progressive Muskelentspannung.
Diese Maßnahmen, die durch den Arbeitgeber im Unternehmen durchgeführt werden können, dürfen den Beschäftigten nicht angerechnet werden, sondern der Arbeitgeber muss die Kosten dafür tragen und mögliche Arbeitsausfälle aufgrund der Durchführung der Maßnahme berücksichtigen.
Ein gesunder Arbeitsplatz
Die Antwort auf die Frage, was ein gesunder Arbeitsplatz alles enthalten muss, ist ganz leicht. Die Büromöbel sollten alle ergonomisch gestaltet sein, wie z. B. ein individuell anpassbarer Bürostuhl. Der Schreibtisch sollte idealerweise in der Höhe verstellbar sein, sodass sich die Mitarbeiter während der Arbeit zwischen Stehen und Sitzen entscheiden können.
Diese beiden Möbel stellen die Basis eines gesunden Arbeitsplatzes dar. Weiterhin sollten lange Sitzzeiten ohne Unterbrechungen vermieden werden, die Helligkeit und Schärfe des Computers sollte ebenfalls individuell einstellbar sein und die Beleuchtung am Arbeitsplatz sollte angenehm und harmonisch auf die Mitarbeiter wirken. Mit modernen LED-Leuchtsystemen können hervorragende Lichtverhältnisse hergestellt werden.
Vorbeugung „typischer“ Berufskrankheiten
Mit den Maßnahmen aus dem betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie einer gesunden Gestaltung der Büroräume können viele arbeitsbedingte Krankheiten schon an ihrem Ausbruch verhindert werden. Werden diese Maßnahmen nur unzureichend eingehalten und ausgeführt, so kann es trotzdem zu typischen Berufskrankheiten kommen. Bei Bürotätigkeiten sind dies vor allem chronische Rückenschmerzen, die aufgrund von zu langen Sitzzeiten während des Arbeitens zustande kommen. Doch auch in anderen Arbeitsfeldern ist der Rücken oftmals durch schwere Hebelasten und/oder falsche Bewegungsabläufe belastet. Hier sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer ebenfalls in der Pflicht dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten gesundheitsschonend ausgeführt werden können.
Dauerstress auf dem Arbeitsplatz kann ebenfalls gesundheitliche Risiken bergen, sodass manche Arbeitgeber nach jahrelanger Tätigkeit unter Depression oder Burnout leiden können.
Bei einer schlechten technischen Ausstattung, wie z. B. einem Computerbildschirm, der über eine schlechte Auflösung verfügt, können ebenfalls gesundheitliche Schäden auftreten, die sich vor allem auf die Augen auswirken und auf lange Sicht hin die Sehkraft verschlechtern.
Weil Gesundheit nicht Privatsache ist
Wenn Sie Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz schonen möchten, sollten Sie unbedingt auf eine individuelle Vorsorge achten. Um die Gesundheit zusätzlich zu fördern, kann der Arbeitgeber Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements in den betrieblichen Arbeitsablauf integrieren. Auf diese Weise wird die Gesundheit der Mitarbeiter nicht nur sichergestellt, sondern unter Umständen auch verbessert.