Weiterbildungen lassen sich in Sachsen fördern
Weiterbildungen lassen sich in Sachsen fördern

Nach über neun Monaten Pause und Bangen, wie die Förderung von Weiterbildungen und vielen anderen Sachen wohl weitergehen kann, gibt es nun kurz vor Weihnachten die Lösung.
Ab sofort ist es wieder möglich, Anträge für die Förderung von Weiterbildungen bei Selbstständigen und Angestellten zu stellen. Der grundsätzliche Fördersatz beträgt 50% der Weiterbildungskosten. Bei Schulungsteilnehmern, welche älter als 50 Jahre oder geringqualifiziert (ohne Berufsabschluss) sind, beträgt der Fördersatz sogar 70 %. Die minimale Zuwendungshöhe wird mit 700,-€ angesetzt. Im Normalfall muss die Weiterbildung also mindestens 1400,- € netto kosten.
Wenn ihr mehr zu dieser oder anderen Fördermöglichkeiten erfahren wollt, so kontaktiert uns am besten und vereinbart einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch.
Im Bereich der Messeförderung gibt es einen pauschalen Zuschuss:

  • bei internationalen Messen im Inland 4000,-€
  • bei Messen im Ausland 5000,- €
  • bei Auslandssymposien 3000,- €
  • bei Inlandssymposien 2000,- €

Darüber hinaus gibt es noch weitere Förderprogramme, welche wir gern in einem individuellen Gespräch erläutern.