Neben der bereits erlassenen Soforthilfe für betroffene Privatpersonen und Familien des Hochwassers in Höhe von 400 Euro für Erwachsene sowie 250 Euro pro Kind erfolgte am heutigen Tag der Erlass zur Soforthilfe für betroffene Unternehmen in den von der Flut betroffenen Gebieten. Ziel ist die schnelle Hilfe zur Überwindung von Notlagen betroffener Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.
Wer erhält wann Fluthilfe?
Empfänger der Soforthilfe sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die Ihren Sitz oder Betriebsstätte in einer vom Hochwasser betroffenen Gemeinde haben und der Sitz oder Betriebsstätte geschädigt wurde. Dabei liegt laut Erlass dann eine Schädigung vor, wenn Gebäude oder Grundstücke sowie das Anlage- oder Umlaufvermögen durch das Hochwasser überflutet wurde und dadurch Sachschäden entstanden.
Umfang der sofortigen Fluthilfe für Unternehmen
Jedes betroffene Unternehmen erhält 1.500 Euro ausgezahlt. Die Hilfe umfasst 10 Mio. € und wird als verlorener Zuschuss bewilligt. Dies bedeutet, dass diese bei Folgezuwendungen angerechnet werden.
Die Antragstellung ist bis 25.06.2013 möglich
Für die Auszahlungen erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte einen Abschlag. Diese werden an die vom Juni-Hochwasser 2013 betroffenen Gemeinden unverzüglich weitergeleitet. Diese wiederum zahlen die Gelder an die betroffenen Unternehmen auf formlosen Antrag/Abgabe einer schriftlichen Erklärung aus. Die Antragstellung ist noch bis zum 25.06.2013 möglich.
Wie beantrage ich die Soforthilfe als vom Hochwasser betroffenes Unternehmen?
Update 12.06.13: Um die Soforthilfe zu erhalten, müssen die betroffenen Unternehmen in der Gemeinde (in Dresden: Ortsämter Leuben, Altstadt, Neustadt, Cossebaude) in der Sie ihren Sitz bzw. ihre Betriebsstätte haben, ihre Betroffenheit durch nachweisen und ab Montag, den 10.06.2013 10.00 Uhr im Wirtschaftsservice des Amtes für Wirtschaftsförderung Dresden im WTC, Ammonstraße 74 (am Turm), 2. Etage, Zi. 2802.
Der Beantragungsablauf zur 1.500 Euro Soforthilfe
1. Zuerst müsst ihr zu eurem zuständigen Ortsamt gehen und dort vorlegen:
- Achtung: Nicht an die Schlange für die private 400 Euro Soforthilfe stellen
- Nachweis eurer geschäftichen Tätigkeit: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Anmeldung beim Finanzamt oder vergleichbarer Unterlagen
- Ausweis bzw. Ausweiskopie
- Vor Ort füllt ihr die Hochwasserbescheinigung aus und lasst sie euch bestätigen
2. Abgabe einer schriftlichen Erklärung bei der zuständigen Wirtschaftsförderung
- Vorlegen müsst ihr: Hochwasserbescheinigung, Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit, Ausweis, Kontoverbindung
- Bei der WIrtschaftsförderung müsst ihr eine Erklärung ausfüllen. Dort unbedingt den betroffenen Firmensitz eintragen
- Danach erhalten ihr den Antrag mit verbundenem Bewilligungsbescheid auf Gewährung der Soforthilfe
- 1 bis 3 Tage später erhaltet ihr die Soforthilfe auf euer angegebenes Konto
Auch der Weg über eine Vollmacht ist möglich. Hierzu findet ihr eine durch uns bereitgestellte Vorlage hier: Download Vollmacht Soforthilfe 2013.
Die avalia hilft Unternehmen kostenfrei bei der Antragstellung
Für Fragen und Unterstützung zur Antragstellung stehen wir euch gern unter der Rufnummer 0351 – 65 69 40 21 oder über info@avalia.de zur Verfügung.
Weitere institutionelle Unterstützungen haben wir euch hier zusammengefasst: Hochwasserhilfe für Unternehmen in Sachsen.
Die Rechtsgrundlage steht euch hier zur Verfügung: Erlass Soforthilfe. Informationen zur Fluthilfe von der Stadt Dresden erhaltet ihr hier: Fluthilfen für Unternehmen.