Gründercoaching Deutschland – Zuschuss-Förderung für Sachsens Jungunternehmer

Für Existenzgründer und Jungunternehmer gab und gibt es eine Vielzahl von Zuschussförderungen. Allerdings ist der Trend absehbar, dass die direkten Zuschüsse von Förderperiode zu Förderperiode immer mehr abnehmen. Sachsen wird seinen Stand als Förderhöchstgebiet ab 2014 verlieren und somit werden einige Zuschüsse dann nicht mehr existieren bzw. in geringerer Form abrufbar sein. Es ist ebenso erkennbar, dass viele der Fördermittel gezielter verteilt werden.
Das Gründercoaching Deutschland, welches über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) beantragt werden kann, ist derzeit der lukrativste Beratungszuschuss für Existenzgründer. Mit einem Zuschuss zur Beratungsleistung von bis zu 75% in den ersten fünf Jahren der Gründung, ist das GCD ein lohnendes Instrument um sich professionelle Unterstützung ins Unternehmen zu holen. Dazu kommt, dass mit dem Gründercoaching eine Vielzahl von Themenbereichen mit einem in der KfW Beraterbörse gelisteten Berater bearbeitet werden können. Ob nun bspw. die unternehmerische Ausrichtung, die Überprüfung der Dienstleistung, das Marketing oder der Finanzplan überprüft, er- bzw. überarbeitet werden soll, steht dem Unternehmer völlig frei.
Um einigen Fragen zur Erlangung dieser ganz besonderes Zuschusses vorweg zu greifen, möchten ich im Folgenden auf einige Fragen Antworten, die uns potenzielle Mandanten im kostenfreien Erstgespräch oft stellen.

Wie und wann bekomme ich den Zuschuss für das Gründercoaching?

Die Antragsstellung des Coachings beansprucht etwas Zeit und sollte im Idealfall für einen reibungslosen schnellen Ablauf mit dem zuständigen Regionalpartner (IHK, HWK) oder einem zugelassenen Berater vorher besprochen werden. Hat man bereits einen seriösen, ausgebildeten und bei der KfW zugelassen Unternehmens- bzw. Existenzgründerberater gefunden, so unterstützt dieser gern bei der Antragstellung.
Ein Beginn des Coachings ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids und anschließendem Vertragsschluss mit dem Berater möglich. Für die Beantragung sollte man bis zu sechs Wochen einplanen. Es ist dabei zu beachten, dass die Antragsunterlagen schriftlich zunächst beim Regionalpartner eingereicht werden müssen. Hierbei ist es möglich, dass Mitarbeiter von IHK oder HWK in einem persönlichen Gespräch den Antrag mit dem Unternehmer besprechen, bevor dieser an die KfW weitergeleitet wird. Im Anschluss erhält man den Bewilligungsbescheid und darf mit dem Berater seiner Wahl den Beratervertrag schließen.

Welcher Berater soll es sein? Kann ich das GCD auch abbrechen?

Ähnlich wie bei jeder Auswahl eines externen Dienstleisters, sollte man sich vorab ein genaues Bild von der Leistung des Gründercoachs machen. Daher empfiehlt es sich mit dem Beratungsunternehmen in einem Vorabgespräch zu prüfen, worin der genaue Beratungsbedarf des Unternehmens liegt und ob die Arbeit mit dem Coach sowohl fachlich als auch menschlich passt. Sollte man in einer Beratung feststellen, dass der Berater doch nicht der Richtige ist, so gibt es immer noch die Möglichkeit einen Beraterwechsel zu beantragen, ohne dabei das gesamte Antragsprozedere von vorn durchzuführen.

Was kostet mich das Gründercoaching Deutschland in Sachsen?

Der große Vorteil des Gründercoachings gegenüber anderen Zuschuss-Förderungen ist, dass die Leistung nicht zwingend in Vorkasse bezahlt werden muss. Es kann mit dem Berater eine Abtretungsregelung vereinbart werden, in welcher die KfW die Fördergelder direkt an das Beratungsunternehmen auszahlt und der Gründer nur seinen Eigenanteil zahlen muss. Die Rechnungsbegleichung muss innerhalb des Beratungszeitraumes erfolgen, welcher sich ein Jahr nach Abschluss des Beratungsvertrages bemisst.
Die Antragsstellung ist kostenfrei, lediglich die Prüfung durch den Regionalpartner kann je nach Standort in den Kosten und in der Höhe variieren. Beispielsweise veranschlagt die IHK Dresden zum gegenwärtigen Zeitpunkt 50 € (brutto) zur Prüfung.

Eile ist geboten, denn die Förderperiode endet 2015

Wer Beratungsbedarf sieht und sich externe, fachliche Unterstützung in sein Unternehmen holen möchte, sollte nicht mehr allzu lange mit der Antragstellung warten, denn Ende 2013 lief die Förderperiode für das Gründercoaching aus und es ist ungewiss in welcher Form das Gründercoaching dann noch weiter existiert. So ist es durchaus wahrscheinlich, dass der Förderhöchstsatz in Sachsen auf 50 Prozent gesenkt wird. Die Beantragung zum Höchstsatz i.H.v. 75% kann noch bis 30. April 2015 erfolgen.

Zahlen, Daten Fakten zum Gründercoaching Deutschland in Sachsen

Förderzeitraum: Bis zu 5 Jahre nach Existenzgründung.

Zuschussförderung
Förderfähige Kosten: 6.000 Euro
Zuschuss: 75%