Vorweggenommen: Es sind nicht die öffentlichen Institutionen, die im Blickfeld dieses Artikels stehen. Es sind die Schreiben von unseriösen Drittanbietern mit entsprechenden Zahlungsaufforderungen, welche mal versteckt im Kleingedruckten und mal offensichtlicher in horrender Summe, kurz nach Eintragung in die entsprechenden Register ins Haus flattern.
Eintragung im Handels- und Gewerberegister – Vorsicht Falle!
Es ist ein altbekanntes, ein leidiges Thema: Immer neue Anbieter versenden als Rechnung getarnte Angebotsformulare. Dabei sind bestimmte Vorgehensweisen typisch.
- Es wird eine Zahlungsaufforderung versandt, die den Abschluss eines angeblich offiziell notwendigen Vorgangs vortäuscht.
- Es wird um Korrektur bzw. Freigabe der Unternehmensdaten für ein angeblich offizielles Verzeichnis gebeten
Natürlich werden diese Schreiben unaufgefordert per Post zugestellt. Sie erwecken durch ihre Gestaltung den Eindruck einer Rechnung. Dabei erhalten sie eine amtliche Aufmachung und suggerieren eine gesetzliche Pflicht zur Eintragung in eine Datenbank. Häufig wird gleich ein Ausschnitt aus dem Bundesanzeiger mitversandt und das Überweisungsformular.
Neulich in unserem Briefkasten – Eine Rechnung zur Veröffentlichung unserer Daten für knapp 400 Euro
Tatsächlich haben wir gar keine Rechnung erhalten! Das wird in diesem Falle zwar nicht aus dem Kleingedruckten sichtbar, da es hier ja fehlt, sondern aus der allgemeinen Prüfung einer Rechnung:
- Angaben des Absender vorhanden, vollständig und korrekt
- Angaben des Empfänger vollständig und korrekt
- Rechnungsnummer
- Angaben zum Rechnungsgegenstand
- Rechnungshöhe korrekt
Auf dem ersten Blick wurden wir stutzig, aber durch die Aufmachung schlichen sich Zweifel ein und wir prüften intensiver.
- Absender ist unvollständig
- Es fehlen die gesetzlich vorgeschriebenen Kontaktdaten
- Kontoverbindung nur aus dem vorausgefüllten Überweisungsträger sichtbar
(Wer kann schon BIC/SWIFT-Code und IBAN zuordnen?)
Die Eingabe der BIC/SWIFT-Code ergab schon mal keine in Deutschland ansässige Bank. Spaßeshalber haben wir dann doch noch unter der angegebenen URL des Verzeichnisses nachgeschaut und sind im Impressum auf eine Adresse in Bulgarien gestoßen…
Wieso bekamen wir diese Post?
In unserem Fall wird die Firma nur mit Eintragung ins Handelsregister rechtskräftig. Diese Eintragung wird auch im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben und ist somit für jeden sichtbar.
Unseriöse Anbieter durchsuchen zum Beispiel regelmäßig das Handelsregister nach neuen Unternehmen, welche dann umgehend per Post „informiert“ werden. Dabei spekulieren diese Anbieter auf das Unwissen und die Unachtsamkeit der Gründer und Jungunternehmer und natürlich auf ein eigenes pralles Bankkonto.
Weiter Beispiele für falsche Handelsregistereintragungen
In der weiteren Folge unserer Umfirmierung zur avalia GmbH & Co. KG erhielten wir immer wieder Schreiben, die wir für euch zum Vergleich eingescannt (und leider aus Rechtsgründen) teilweise geschwärzt haben. Wer sich unsicher ist, ob er ebenfalls ein betrügerisches Schreiben erhalten hat, kann uns gerne kostenfrei über info@avalia.de bzw. 035165694021 um Rat fragen.