Gründungszuschuss beantragen – das wichtigste zuerst
Stell Dir vor, Du könntest Dich sechs Monate lang voll und ganz auf den Aufbau Deiner Selbstständigkeit konzentrieren – und dabei finanziell abgesichert sein. Mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist genau das möglich. Wir unterstützen Dich dabei, diese wertvolle Förderung zu erhalten.
Doch auf den Gründungszuschuss hast Du keinen Rechtsanspruch, Du musst die Agentur für Arbeit von Deinem Business und seiner Tragfähigkeit überzeugen. Das machst du am besten mit einem überzeugenden Businessplan und einer durchdachten Finanzplanung. In unserem kostenlosen Gründercoaching bereiten wir Dich optimal auf die Selbstständigkeit vor und erstellen alle Unterlagen, die Du für die erfolgreiche Beantragung Deines Gründungszuschusses brauchst.
Erfolgreich den Gründungszuschuss beantragen – so geht’s!
Anspruch prüfen
Um den Gründungszuschuss zu erhalten, musst Du mindestens einen Tag lang arbeitslos gemeldet sein, mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 haben und planen im Haupterwerb zu gründen.
Antrag ausfüllen
Der Antrag bietet ein paar Fallstricke, die zur Ablehnung führen können, beispielsweise, wenn du planst weniger als 15 h pro Woche zu arbeiten. Gern unterstützen wir Dich mit unserem Wissen bei der Beantragung.
Unterlagen einreichen
Neben dem korrekt ausgefüllten Antrag sind ein überzeugender Businessplan, eine schlüssige Finanzplanung, Dein Lebenslauf und eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle eingereicht werden.
Unser Tipp: Wer Anspruch auf den Gründungszuschuss hat, kann in der Regel auch ein kostenloses Gründercoaching erhalten. In unserem Coaching bereiten wir Dich nicht nur optimal auf die Selbstständigkeit vor, sondern erstellen gemeinsam auch alle notwendigen Unterlagen für die erfolgreiche Beantragung des Gründungszuschusses.
häufige Fragen zum Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss kann nur gewährt werden, wenn die selbstständige Tätigkeit bereits aufgenommen und das Unternehmen angemeldet ist. Das bedeutet, dass Du Dein Unternehmen bereits beim Gewerbeamt oder bei anderen zuständigen Stellen (je nach Art der Tätigkeit) angemeldet haben musst, bevor Du den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit einreichst.
Der Gründungszuschuss in Deutschland wird für insgesamt bis zu 15 Monate gewährt, unterteilt in zwei Phasen:
- Erste Phase: In den ersten sechs Monaten wird der Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I plus eine Pauschale von 300 Euro für die soziale Absicherung gezahlt.
- Zweite Phase: Nach den ersten sechs Monaten kann der Gründungszuschuss für weitere neun Monate gezahlt werden. In dieser Phase erhält man nur noch die Pauschale von 300 Euro, sofern die Tragfähigkeit der Selbstständigkeit nachgewiesen werden kann.
Nein, der Gründungszuschuss muss nicht versteuert werden. Er ist vollständig steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Du musst ihn weder in Deiner Steuererklärung angeben, noch erhöht er den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Der Gründungszuschuss ist eine Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit, die speziell dazu dient, den Übergang in die Selbstständigkeit zu erleichtern, und ist daher steuerlich begünstigt.
Der Gründungszuschuss in Deutschland setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
- Arbeitslosengeld I: In der ersten Phase (die ersten sechs Monate) erhältst du den Gründungszuschuss in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I. Die genaue Höhe des Arbeitslosengeldes I beträgt in der Regel 60 % deines letzten Nettogehalts (67 % bei Arbeitslosen mit mindestens einem Kind).
- Pauschale für soziale Absicherung: Zusätzlich zum Arbeitslosengeld I bekommst du in beiden Phasen des Gründungszuschusses eine Pauschale von 300 Euro monatlich. Diese Pauschale ist für die soziale Absicherung, wie beispielsweise Krankenversicherung oder Altersvorsorge, gedacht.
- Antrag
- Businessplan inkl. Finanzplanung
- Bestätigung über die Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit
- Lebenslauf
- ggf. Erlaubnis/Zulassung bei reglementierten Berufen
Keine Sorge! Unseren Kunden und Kundinnen passiert das wirklich selten – 99 % unserer Anträge werden bewilligt. Sollte der Fall trotzdem eintreten: Verlange eine schriftliche Ablehnung mit Angabe der Gründe, denn Du hast die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung vorzugehen. Melde Dich in dem Fall umgehend bei uns und wir überprüfen, ob sich ein Widerspruch in Deinem Fall lohnt und unterstützen Dich dabei.
- Empfänger ist arbeitslos gemeldet
- Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen
- Nachweis über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Ausübung der Selbstständigkeit
- nachgewiesene Tragfähigkeit der geplanten Unternehmung durch eine fachkundige Stelle
Nein, der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Es handelt sich um eine staatliche Förderung, die Dir als Unterstützung zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gewährt wird.
Du solltest den Antrag für die zweite Phase etwa 4 bis 6 Wochen vor Ablauf der ersten sechs Monate einreichen und für das Ausfüllen des Antrages genügend Zeit einplanen. So bleibt ausreichend Zeit für die Bearbeitung durch die Agentur für Arbeit.
Du hast noch Fragen zum Gründungszuschuss? Wir beantworten sie Dir gern!
In einem kostenlosen Erstgespräch können wir all Deine Fragen zum Gründungszuschuss klären und geben Dir wertvolle Tipps für die Beantragung. Vereinbare Dir dafür einfach einen Termin mit einem unserer Geschäftsführer.
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