BetriebsberatungKleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Sachsen erhalten mit dem Förderprogramm „Betriebsberatung/Coaching“ finanzielle Unterstützung von der Sächsischen Aufbaubank, indem sie Zuschüsse für Beratungsleistungen gewährt.

Inhalt der Betriebsberatung

Es werden Zuschüsse für Beratungsleistungen für verschiedene betriebswirtschaftliche, finanzielle sowie personelle und organisatorische Themen gewährleistet. Im Mittelpunkt stehen hierbei vor allem Fragen über die Unternehmensführung sowie die Erschließung von Märkten im Ausland.
Beratungsschwerpunkte könnten hierbei beispielsweise sein:

  • Strategieentwicklung: Was sind meine zukünftigen Unternehmensziele? Wie werden Kundenanforderungen in der Zukunft aussehen?
  • Marketing/ Vertrieb: Wie kann ich meine Kunden besser erreichen? Was könnten neue Vertriebswege für mein Unternehmen sein?
  • Personalentwicklung: Über welche Qualifikationen verfügen meine Mitarbeiter? In welchen Bereichen soll ich meine Mitarbeiter fortbilden?
  • Prozessberatung: Welche Geschäftsabläufe kann ich optimieren? Ist Digitalisierung sinnvoll?
  • Innovationsberatung: Wie kann ich meine Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse weiterentwickeln? Werden in meiner Organisationsstruktur innovative Ideen von Mitarbeitern gefördert?
  • Unternehmensnachfolge: Ist mein Unternehmen fit für die Übergabe? Wie viel ist mein Unternehmen wert?

Was wird nicht gefördert?

Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen, die routinemäßige Unternehmenstätigkeiten unterstützen, wie beispielsweise die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder gewöhnliche Steuer- und Rechtsberatungen.

Wie viel wird gefördert?

Durch das Förderprogramm „Betriebsberatung/Coaching“ erhalten Sie für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen Zuschüsse bis zu 50%, welche nicht rückzuzahlen sind.
Sollten Sie als Unternehmer Fragen über die Außenwirtschaft oder Unternehmensnachfolge haben, betragen die förderfähigen Ausgaben maximal 20.000 Euro. Sonstige Beratungsschwerpunkte dürfen maximal 16.000 Euro betragen, um förderungsfähig zu sein. Des Weiteren muss die Beratung mindestens 5 Tagewerke umfassen, wobei ein Tagewerk 8 Stunden beträgt.
Die Bemessungsgrundlage beträgt maximal 700 Euro pro Tagewerk.
Außerdem kann die Förderung der Beratungsleistung innerhalb von 12 Monaten nur einmal in Anspruch genommen werden.

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Für weiterführende Fragen zu Verfahrensabläufen, Fristen und Rechtsgrundlagen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung, zum Beispiel über unseren Fördermittelcheck.