Gründen als Künstlerin
So bringst Du Deine Kreativität auf ein solides Business-Fundament
Ein eigenes Atelier eröffnen, von der eigenen Musik leben oder als freie Designerin durchstarten – der Schritt in die künstlerische Selbstständigkeit ist unglaublich spannend. Doch sobald die kreative Vision steht, klopft meistens die Bürokratie an die Tür. Steuernummer, Rechtsformen, Absicherung – Themen, die im Kunststudium selten auf dem Lehrplan stehen.
Die gute Nachricht vorweg: Der Staat macht es Kreativen an vielen Stellen sogar etwas leichter als klassischen Gewerbetreibenden. Du musst nur wissen, an welchen Stellschrauben Du drehen musst.
Wir haben genau darüber mit der Künstlerin Jana Pischang (Japima Art Website verlinken) gesprochen. In unserem Podcast teilt sie ihre ganz persönliche Gründungserfahrung, spricht über die Hürden und wie sie ihr Business erfolgreich aufgebaut hat. Höre unbedingt mal rein, um Dir echten Praxis-Support zu holen!
Hier sind die wichtigsten Fakten und Regelungen, die Du für Deinen Start als selbstständige Künstlerin kennen musst.
Die erste große Weichenstellung: Freiberuf oder Gewerbe?
Das ist die wichtigste Frage gleich zu Beginn. Als Künstlerin fällst Du in den allermeisten Fällen unter die sogenannten freien Berufe (nach § 18 Einkommensteuergesetz). Das hat für Dich massive Vorteile:
• Keine Gewerbesteuer: Du musst kein Gewerbe beim Ordnungsamt anmelden und zahlst somit auch keine Gewerbesteuer.
• Einfache Buchhaltung: Du bist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) am Jahresende reicht völlig aus. Das funktioniert übrigens perfekt mit digitalen Tools wie LexOffice – Christoph zeigt Dir als offizieller Coach gerne, wie Du das in wenigen Minuten einrichtest.
• Direkter Start: Du meldest Dich einfach innerhalb von vier Wochen nach dem Start direkt beim Finanzamt über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ an.
Die Falle beim Kunst-Verkauf: Grenzwertig wird es, wenn Du Deine Kunst nicht nur erschaffst, sondern in Serie vervielfältigst oder Produkte von anderen weiterverkaufst (z. B. Merchandise, fremde Postkarten etc.). Sobald der kommerzielle Handel im Vordergrund steht, rutschst Du in die Gewerbepflicht. Hier gilt es, von Anfang an sauber zu trennen.
Das absolute Must-have für Kreative: Die Künstlersozialkasse (KSK)
Wer als Angestellte arbeitet, teilt sich die Kosten für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung 50:50 mit dem Arbeitgeber. Wer sich klassisch selbstständig macht, muss diese Beiträge komplett alleine tragen.
Für freie Künstler und Künstlerinnen gibt es dafür die Künstlersozialkasse (Link). Die KSK ist keine eigene Krankenkasse, sondern sie fungiert quasi als Dein „Arbeitgeber“.
• Das Prinzip: Du zahlst nur den Arbeitnehmeranteil Deiner Sozialversicherungen. Die andere Hälfte übernimmt die KSK. Sie wird durch Abgaben von Unternehmen, die Kunst verwerten (Verlage, Galerien, Agenturen), und durch Bundeszuschüsse finanziert.
• Die Voraussetzung: Du musst Deine künstlerische oder publizistische Tätigkeit hauptberuflich und erwerbsmäßig ausüben und ein Mindesteinkommen von 3.900 € im Jahr (Gewinn, nicht Umsatz!) erzielen. Für Berufsanfängerinnen gibt es in den ersten drei Jahren allerdings Ausnahmeregelungen, falls der Start etwas langsamer anläuft.
avalia-Tipp: Die Aufnahme in die KSK ist bürokratisch und erfordert Geduld sowie den Nachweis von Verträgen, Rechnungen und Veröffentlichungen. Lass Dich davon nicht entmutigen! Die Ersparnis bei Deinen monatlichen Fixkosten ist enorm und sichert Dein Business langfristig ab.
Urheberrecht und Verträge: Schütze Deine Arbeit
Als Künstlerin verkaufst Du meistens nicht nur ein physisches Produkt (wie ein Bild), sondern Du räumst Deinen Kunden Nutzungsrechte (Uhrheberrecht) ein.
Achte von Anfang an auf saubere Verträge. Kläre vorab schriftlich:
• Darf der Kunde Dein Werk kommerziell nutzen?
• Ist die Nutzung zeitlich oder räumlich begrenzt?
• Wird Dein Name als Urheberin genannt?
Mach Dir bewusst, was Deine Arbeit wert ist. Verträge auf Augenhöhe schützen Dich vor Ausbeutung und Missverständnissen.
Unser Angebot für Deinen Start: Nutze unser kostenloses Gründercoaching* (gefördert über den AVGS-Gutschein). Gemeinsam klären wir den Status beim Finanzamt, bereiten Deine Unterlagen für die Künstlersozialkasse vor und strukturieren Deine Preiskalkulation, damit am Ende des Monats auch wirklich etwas bei Dir hängenbleibt.
Unser Angebot für Deinen Start:
Nutze unser kostenloses Gründercoaching* (gefördert über den AVGS-Gutschein). Gemeinsam klären wir den Status beim Finanzamt, bereiten Deine Unterlagen für die Künstlersozialkasse vor und strukturieren Deine Preiskalkulation, damit am Ende des Monats auch wirklich etwas bei Dir hängenbleibt.
