Sehr geehrte Damen und Herren,
viele von Ihnen haben aktuell mit den Maßnahmen der Corona-Krise und den dagegen erhobenen Maßnahmen zu kämpfen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat nun die Richtlinie zur Beratungsförderung erweitert und ein neues Programm gestartet. Ziel ist es, Unternehmen in der Krise durch Beratungsleistungen zu unterstützen.

Das Wichtigste der Förderung auf einen Blick:

  • Erstattung der Förderung zu 100% durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • Beratung und Förderung in der Corona-Krise für KMUs und Freiberufler
  • Sie müssen nur die Umsatzsteuer zahlen
  • Keine Vorkasse – das BAFA zahlt den Zuschuss direkt an das Beratungsunternehmen

Neue Förderung soll in Corona-Krise helfen

Die neue Förderung ist entstanden, weil viele kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) und Freiberufler von der Corona-Krise in einem Ausmaß betroffen sind, mit dem niemand gerechnet hat. Das neue Sofortprogramm ist die Antwort des BAFA auf die finanziellen Probleme, die viele Unternehmen in den vergangenen Wochen beklagt haben.

Das bestehende Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows” wird um ein Sonderprogramm bis zunächst 31.Dezember 2020 ergänzt. Mit der Modifizierung des Programms soll schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung gewährleistet werden. Ziel ist es, Unternehmen unter anderem in Bereichen des Krisenmanagements, der Finanzplanung und der betriebswirtschaftlichen Planung so zu fördern, dass sie trotz der Krise wieder durchstarten können.

Für das Programm sind KMUs und Freiberufler antragsberechtigt

Für das neue Förderprogramm antragsberechtigt sind KMUs und Freiberufler, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise leiden. Wichtig ist hier, dass die KMUs und Freiberufler, die das Programm in Anspruch nehmen, die weiterhin gültigen Rahmenrichtlinien erfüllen müssen und die Bedingungen der KMU- sowie die der De-minimis-Regelung erfüllen. Zudem ist zu beachten, dass die konkreten Auswirkungen der Corona-Krise auf den Antragsteller nachvollziehbar dargestellt werden.

Informationsgespräche mit regionalen Ansprechpartnern vor der Antragstellung entfallen und sind rein optional, das heißt, es kann ein solches Informationsgespräch durchgeführt werden, muss aber nicht. Dementsprechend wird kein Bestätigungsschreiben eines Regionalpartners im Rahmen des Verwendungsnachweises benötigt.

100% Gewährung des Zuschuss für Unternehmen

Der Zuschuss wird in Höhe von 100% gewährt mit einer Gesamtsumme von maximal 4.000 Euro. Hierdurch werden die in Rechnung gestellten Beratungskosten direkt durch das BAFA vollfinanziert, lediglich die Umsatzsteuer wird von den Unternehmen übernommen. Zu dem Beratungshonorar zählen auch Reisekosten und Auslagen.

Der bewilligte Zuschuss wird direkt auf das Konto des Beratungsunternehmen ausgezahlt. Das bedeutet, dass das beratene Unternehmen nicht wie gewohnt in Vorkasse gehen muss. Dadurch sollen Unternehmen in dieser schwierigen Zeit entlastet werden und es ihnen ermöglicht werden, die Maßnahme wahrzunehmen.

Im Rahmen des Kontingents können Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen beantragen. Diese Beratungen müssen sich aber auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. Sollten Unternehmen schon Zuschüsse für andere Beratungen erhalten haben, müssen diese im Rahmen der De-minimis-Erklärung angegeben werden.

Antragsstellung bis 31.12.2020 möglich

Die Anträge für das Sonderprogramm können bis einschließlich 31.12.2020 gestellt werden. Die entsprechenden Verwendungsnachweise müssen spätestens 6 Monate nach Erhalt des Informationsschreibens zu Erlaubnis des Maßnahmebeginns eingereicht werden. Sollte es zu nachvollziehbaren und begründeten Ausnahmefällen kommen, kann hier auf Nachfrage rechtzeitig vor Ablauf der 6 Monate eine Fristverlängerung gewährt werden.

Um Sie schnell und unbürokratisch zu unterstützen, verzichtet das BAFA darauf, wertvolle Zeit für die Einrichtung einer neuen EDV Anwendung zu verwenden. Alle Richtlinien-Ergänzungen werden in dem aktuell bestehenden Antrags- und Verwendungsportal abgebildet. Dennoch kann es vorkommen, dass bestimmte Punkte in dieser Anwendung nicht mehr zutreffen.

 

100-Prozent-Förderung-Unternehmen-Corona-Krise

Das Team der avalia unterstützt Sie neben der Beratung in dem gesamten Antragsprozess.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@avalia.de oder rufen Sie uns an unter 0351- 65 69 4 021.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu bestehenden Programmen und dem neuen Sonderprogramm: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html